Für viele Händler waren die silbernen und goldenen Tütchen eine Goldgrube. Weil die als harmloser Räucherduft angebotene Kräutermischung Spice nachgewiesenermaßen die synthetischen Cannabinoide CP- 47,497 und JWH-018 enthält, ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz seit dem 22. Januar 2009 untersagt. Doch in der Szene wird schon ein Nachfolger gehandelt: „Space“ soll aber längst nicht so wirken wie Spice. Es war viel zu einfach dieses unterschätzte Spice via UMTS Internet zu bestellen.
Gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizindes Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts verschiedener Spiceproben belegen, dass der Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids CP-47,497 ist. Dieser Wirkstoff hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid JWH-018 eine um ein vielfaches stärkere Wirkung, als das in der Cannabispflanze enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC). Bei Spice handelt es sich somit um eine Kräutermischung mit chemischem Zusatz. Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die ungleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in dem Kräutermix bergen das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen von Spice und ähnlichen Produkten. Von einem mindestens mit Cannabis vergleichbaren Suchtpotenzial sei auszugehen. In mehreren Fällen endete der Spice-Trip schon im Krankenhaus. Typische Nebenwirkungen sind Übelkeit, Halluzination und beschleunigter Herzschlag.
Verfasst von shirtalarm
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) meinen USB-Kaffeetassenwärmer und natürlich meinen