Gesundheit ist unser wichtigstes Gut

Seit Wochen sorgt die Modedroge „Spice“ für Aufregung bei Behörden, Drogenberatern, Eltern ebenso und Jugendlichen.
Für viele Händler waren die silbernen und goldenen Tütchen eine Goldgrube. Weil die als harmloser Räucherduft angebotene Kräutermischung Spice nachgewiesenermaßen die synthetischen Cannabinoide CP- 47,497 und JWH-018 enthält, ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz seit dem 22. Januar 2009 untersagt. Doch in der Szene wird schon ein Nachfolger gehandelt: „Space“ soll aber längst nicht so wirken wie Spice. Es war viel zu einfach dieses unterschätzte Spice via UMTS Internet zu bestellen.
Die Verpackung sieht aus wie ein kleiner Teebeutel, der Inhalt verspricht pure Entspannung, der Name ist Spice – zu Deutsch Gewürz. Doch die Mischung ist alles andere als ein Beruhigungstee. Dass auf den Verpackungen ausdrücklich vor dem Rauchen der Mischung gewarnt wird, ist wohl eher Motivation, es doch zu tun, als ein Hinderungsgrund. Offiziell wurde Spice zum Räuchern konzipiert. Der Hype um das tabakähnliche Kraut ist vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen enorm, da es ähnlich wie Haschisch, Trauersprüche oder Marihuana zu wirken scheint, aber bei Urinkontrollen nicht nachgewiesen werden kann – folglich droht auch kein Führerscheinverlust.
Mit Löwenohr und Löwenschwanz die für den berauschenden Effekt verantwortliche Substanz war bislang unbekannt, denn die in der Mischung enthaltenen klangvollen Kräuter wie Blauer Lotos, Meeresbohne, Sibirischer Löwenschwanz, Helmkraut, Indischer Lotos, Afrikanisches Löwenohr, Indian Warrior und Maconha Brava, weisen keine entsprechenden Wirkstoffe auf die Gesundheit leidet darunter.
Gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizindes Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts verschiedener Spiceproben belegen, dass der Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids CP-47,497 ist. Dieser Wirkstoff hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid JWH-018 eine um ein vielfaches stärkere Wirkung, als das in der Cannabispflanze enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC). Bei Spice handelt es sich somit um eine Kräutermischung mit chemischem Zusatz. Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die ungleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in dem Kräutermix bergen das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen von Spice und ähnlichen Produkten. Von einem mindestens mit Cannabis vergleichbaren Suchtpotenzial sei auszugehen. In mehreren Fällen endete der Spice-Trip schon im Krankenhaus. Typische Nebenwirkungen sind Übelkeit, Halluzination und beschleunigter Herzschlag.
Wegen erheblicher Gesundheitsrisiken hat das Bundesministerium für Gesundheit nun per Eilverordnung die in Spice enthaltenen synthetischen Cannabinoide CP- 47,497 und JWH-018 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing erklärte: „Der Nachweis ist erbracht, dass die Hersteller dieser Kräutermischungen gezielt berauschende Stoffe zugesetzt haben und der Verkauf als harmloser Räucherduft ein klarer Etiketten- schwindel ist.“ Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spicemischungen („SMOKE Aromatherapy Kondolenztexte Incense“ und „Genie Enjoy Genie Blend“) als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.

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