Haare sind aus Horn

September 14, 2009

Haare sind aus Horn bestehende Gebilde, die der Haut entwachsen. Ihr unterer Teil, die Haarwurzel, nimmt am Stoffwechselgeschehen teil, verhornt dann und wird dabei nach außen geschoben, durchschnittlich ein Zentimeter pro Monat. Haare sind nicht wirklich nötig – ihre Aufgaben Wärmeisolierung, Reibungsminderung und Mitwirkung beim Berührungssinn können auch gut durch andere Strukturen übernommen werden. Psychologisch haben sie einen höheren Stellenwert – als Teil der individuellen Ausdrucksform werden sie geformt und geföhnt, geschnitten und verlängert, geglättet, in Locken gelegt und gefärbt. Spurensuche auf dem Kopf Vor allem in der Rechts- und Umweltmedizin dienen Haare dem Nachweis von Giften, Drogen und Spurenelementen. Dafür eignen sie sich ausnehmend gut – solche Stoffe und ihre Abbauprodukte lagern sich während des Verhornens gern in der Haarstruktur ein und bleiben dort auch noch nach langer Zeit nachweisbar. Hat die Leber den übermäßig genossenen Alkohol nach wenigen Stunden soweit abbaut, dass auch bei einem Alkoholtest der Führerschein nicht abgenommen wird, verraten Haare auch noch nach Wochen, ob der Haarträger raucht. Vor- und Nachteile einer Haaranalyse Vorteil ist also, dass die Haare nicht wie Blut oder Urin nur eine Momentaufnahme des derzeitigen Körpergeschehens sind, sondern chronische Belastungen oder Vergiftungen über einen längeren Zeitraum spiegeln. Nachteil ist, dass nicht alle Stoffe gleich gut nachweisbar sind und dass chemische Behandlung der Haare wie Färben oder häufiges Schwimmen in Chlorwasser das Ergebnis der Analyse unbrauchbar machen können. Außerdem sind nicht nur durch Essen, Inhalieren oder Injizieren aufgenommene Fremdsubstanzen in Haaren nachweisbar, sondern auch direkter Kontakt z. B. mit Stäuben kann zu Ablagerungen führen. Diese Aufnahmearten zu unterscheiden, ist bei bestimmten Stoffen schwierig. Durchführung und Auswertung von Haaranalysen Zur Probe werden etwa 500 mg Haare (ca. 2 Esslöffel voll) bzw. 2 Haarbüschel mit einem Durchmesser von je 5 mm benötigt. Die Länge sollte 2–3 cm nicht unterschreiten. Das Haar wird direkt an der Kopfhaut abgeschnitten. Am besten werden die Details der Entnahme mit dem jeweiligen Labor abgestimmt. Kosmetisch behandelte Haare (Färben, Tönen, Dauerwelle etc.) können nicht verwendet werden. Um die Ergebnisse korrekt beurteilen zu können, sollten idealerweise auch andere Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehören Einflussgrößen wie Geschlecht, Alter, Jahreszeit, Wohnart, Trinkwassergehalt, Rauchverhalten, Staubbelastung am Arbeitsplatz, Metallniederschlag im Innenraum bzw. Blei in der Außenluft und Hobbyaktivitäten. Darüber hinaus ist auch die Dokumentation von Haarfarbe, Haartyp, Angaben zum Haarwaschen und verwendeten Shampoo, Behandlung der Haare und Schwimmgewohnheiten relevant.


Gesundheit ist unser wichtigstes Gut

April 3, 2009
Seit Wochen sorgt die Modedroge „Spice“ für Aufregung bei Behörden, Drogenberatern, Eltern ebenso und Jugendlichen.
Für viele Händler waren die silbernen und goldenen Tütchen eine Goldgrube. Weil die als harmloser Räucherduft angebotene Kräutermischung Spice nachgewiesenermaßen die synthetischen Cannabinoide CP- 47,497 und JWH-018 enthält, ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz seit dem 22. Januar 2009 untersagt. Doch in der Szene wird schon ein Nachfolger gehandelt: „Space“ soll aber längst nicht so wirken wie Spice. Es war viel zu einfach dieses unterschätzte Spice via UMTS Internet zu bestellen.
Die Verpackung sieht aus wie ein kleiner Teebeutel, der Inhalt verspricht pure Entspannung, der Name ist Spice – zu Deutsch Gewürz. Doch die Mischung ist alles andere als ein Beruhigungstee. Dass auf den Verpackungen ausdrücklich vor dem Rauchen der Mischung gewarnt wird, ist wohl eher Motivation, es doch zu tun, als ein Hinderungsgrund. Offiziell wurde Spice zum Räuchern konzipiert. Der Hype um das tabakähnliche Kraut ist vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen enorm, da es ähnlich wie Haschisch, Trauersprüche oder Marihuana zu wirken scheint, aber bei Urinkontrollen nicht nachgewiesen werden kann – folglich droht auch kein Führerscheinverlust.
Mit Löwenohr und Löwenschwanz die für den berauschenden Effekt verantwortliche Substanz war bislang unbekannt, denn die in der Mischung enthaltenen klangvollen Kräuter wie Blauer Lotos, Meeresbohne, Sibirischer Löwenschwanz, Helmkraut, Indischer Lotos, Afrikanisches Löwenohr, Indian Warrior und Maconha Brava, weisen keine entsprechenden Wirkstoffe auf die Gesundheit leidet darunter.
Gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizindes Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts verschiedener Spiceproben belegen, dass der Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids CP-47,497 ist. Dieser Wirkstoff hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid JWH-018 eine um ein vielfaches stärkere Wirkung, als das in der Cannabispflanze enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC). Bei Spice handelt es sich somit um eine Kräutermischung mit chemischem Zusatz. Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die ungleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in dem Kräutermix bergen das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen von Spice und ähnlichen Produkten. Von einem mindestens mit Cannabis vergleichbaren Suchtpotenzial sei auszugehen. In mehreren Fällen endete der Spice-Trip schon im Krankenhaus. Typische Nebenwirkungen sind Übelkeit, Halluzination und beschleunigter Herzschlag.
Wegen erheblicher Gesundheitsrisiken hat das Bundesministerium für Gesundheit nun per Eilverordnung die in Spice enthaltenen synthetischen Cannabinoide CP- 47,497 und JWH-018 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing erklärte: „Der Nachweis ist erbracht, dass die Hersteller dieser Kräutermischungen gezielt berauschende Stoffe zugesetzt haben und der Verkauf als harmloser Räucherduft ein klarer Etiketten- schwindel ist.“ Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spicemischungen („SMOKE Aromatherapy Kondolenztexte Incense“ und „Genie Enjoy Genie Blend“) als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.